SAIL - BRETAGNE - ATLANTIC
Unsere Leistungen - Teilnahmebedingungen - Törnkosten
SAIL - BRETAGNE - ATLANTIC
Unsere Leistungen, Konditionen, Törnkosten
Teilnahmebedingungen
SAIL-ATLANTIC ist eine Vereinigung von deutschen und französischen Skippern (Titel: Association de Navigateurs Germanophones et Francophones, Kurzname SAIL-ATLANTIC), die als in Frankreich eingetragene "Association Loi 1901" (Details s.u.*) mit einem eigenen maritimen Konzept auf einer gemeinsamen Internetseite für individuell gestaltete Segeltörns mit deutsch- und/oder französischsprachigem Skipper auftreten. Alle unsere Skipper sind gleichzeitig auch Eigner der Yachten. Unsere Skippervereinigung unterliegt französischem Recht. Gerichtsstand ist VANNES in Frankreich.
WIR BIETEN:
Was wir von unserer Crew erwarten:
Törnkosten 2025 :
Eine kleine Vorbemerkung:
Unser Ziel ist ein qualitativ hochwertiges Törnangebot, bei dem Individualität und Eigeninitiative groß geschrieben werden.
Unser besonderes Profil: Hervorragende Yachten, hochkompetente Skipper und der Luxus einer kleinen Crew.
Wir orientieren uns nicht an Low Budget- oder Discount-Ideen, sondern wir wollen einen hervorragenden, individuell gestalteten Törn, wahlweise in KLEINER CREW (s.u.) zu einer angemessenen Kostenbeteiligung anbieten. Im Gegensatz zu anderen Törnanbietern können Sie bei uns die Crewgröße selbst bestimmen. Auf Wunsch ist es bei uns möglich, betont individuell in einer ZWEIERCREW zu segeln, unter Ausschluss eines dritten Mitseglers. Qualität statt Preisdumping! Um maximale Flexibilität bei der Törngestaltung zu ermöglichen, machen wir keine festen Törnpläne zum Jahresbeginn, sondern versuchen, uns optimal an die Terminwünsche der interessierten Segler anzupassen. Zwischen aufeinanderfolgenden Törns lassen wir darum immer einen angemessenen Freiraum im Kalender, um maximale Flexibilität zu ermöglichen.
Auf Blauwasser-Langstreckenfahrt im Atlantik und Pazifik (Yacht MOJITO) gelten gesonderte, günstigere Pauschaltarife (bitte konkret für den entsprechenden Törn erfragen).
Option 2-er Crew: Möchten Sie den Törn auch auf einer unserer größeren Yachten nur zu zweit mit dem Skipper segeln
und wünschen eine allein auf IHRE persönlichen Wünsche und Voraussetzungen zugeschnittene Törngestaltung unter
Ausschluss eines dritten Mitseglers in der Crew? Gern bieten wir Ihnen diese Option an. Die Tagespauschale beträgt dann pro Person 210,- Euro
Eine Dreier- oder Viererbelegung des Schiffes ist möglich auf den Yachten SHANTI-NAGAR, MOONCHILD, SUN KOZ II und TOANI. Dies aber immer nur mit dem Einverständnis aller Crewmitglieder. Der Tagessatz beträgt dann pro Person 186,-€.
Möchten Sie ausnahmsweise als Gruppe mit max. 5 Personen an Bord kommen (möglich nur SUN KOZ II und SHANTI-NAGAR), so können wir u. U. eine Preisreduktion anbieten. Erfragen Sie bitte in diesem Fall die Konditionen per Email: sail@biskaya.de. Bei größeren Gruppen können wir eventuell auch zwei Schiffe als Flottille zur Verfügung stellen.
Falls Sie als Einzelbucher ausdrücklich bei der Buchung erklären, dass Sie eine Doppelkabine (Vorschiff oder Achterkajüte) allein belegen möchten und somit ein weiterer Mitsegler in dieser Kabine garantiert ausgeschlossen wird, so berechnen wir dafür einen Aufschlag von 100- Euro pro Tag und Person. Ergibt es sich hingegen durch die Buchungssituation zufällig, ohne ihren ausdrücklichen Wunsch, dass eine Doppelkabine einzeln belegt wird (z.B. bei Zweiercrew auf den größeren Schiffen), so ist kein Preisaufschlag zu zahlen. Allerdings nur sofern mindestens ein zweiter Törnteilnehmer in der Crew ist.
Besonderer Tarif auf MOJITO: Bei Einzelbelegung der Doppelkabine 200,-€ pro Tag ohne Aufschlag. Bei Zweierbelegung der Doppelkabine gilt ein Sonderpreis für 2 Personen von zusammen 300,-€ pro Tag.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel 2 Personen. Allerdings sind manche Skipper auch bereit, einen Törn mit Exklusivbelegung von nur EINER Person als Crew zu segeln, um eine absolut individualisierte Törngestaltung (z.B. konzentrierter Ausbildungstörn mit speziell gewähltem Törnprofil, z.B. Einführung in das Einhandsegeln) zu ermöglichen. Wünschen Sie also einen absolut individualisierten Törn mit exklusiver EINZELBELEGUNG der ganzen Yacht (Skipper + exklusiv EINE Person als Crew), so ist der doppelte Tagessatz zu zahlen, also 2 x 210,-Euro pro Tag.
BORDKASSE: Die von der Crew einzurichtende Bordkasse deckt die Ausgaben für Lebensmittel und Getränke an Bord, sowie die Kosten für Diesel und Hafengebühren. Der konkrete Tagessatz pro Person kann nicht genau vorhergesagt werden. Er ist stark abhängig vom gewählten Törnprofil, von den Essensgewohnheiten der Crew, von der Zahl der Nächte in Marinas oder vor Anker und vom Wind (Motorstunden). Die Pauschale pro Motorstunde ist abhängig von der Größe der Yacht und wird vom Skipper selbst bestimmt. Zur groben Planung kann man, je nach Törnverlauf (Ankern oder Hafen), Essgewohnheiten der Crew und Crewgröße etwa zwischen 40,- und 60,- Euro pro Tag und Person rechnen. Übrigens: Die Hafengebühren sind bei uns deutlich günstiger als im Mittelmeer, in der Regel deutlich weniger als die Hälfte der Preise im Mittelmeer.
Wie auf Segeltörns mit Profiskipper üblich, ist der Skipper von Zahlungen in die Bordkasse befreit. An Land hingegen, zum Beispiel bei Restaurantbesuchen, zahlt jeder selbst, auch der Skipper.
Sollte auf einem Törn die Partnerin/Ehefrau des Skippers mit an Bord sein, so beteiligt sie sich anteilig an den Ausgaben für Lebensmittel und Getränke, jedoch nicht an den Ausgaben für Diesel und Hafengebühren. Sie ist nicht Teil der zahlenden Crew und schränkt in keiner Weise die Aktivitätsmöglichkeiten der Crew in den Bereichen Navigation und Seemannschaft ein.
Zusatzbemerkung, nur gültig für die Yacht SUN
KOZ II:
Anders als auf unseren anderen Yachten, bevorzugt der Skipper der SUN KOZ II statt einer flexiblen Bordkasse, eine feste Tagespauschale, die die Ausgaben für Diesel, Hafengebühren und Verpflegung an Bord abdeckt. Der Skipper (im Restaurationsgewerbe erfahren) erledigt den Einkauf vor dem Törn. Die Crew kann natürlich zuvor per Email oder Telefon Ihre Einkaufswünsche mitteilen. Diese Pauschale ist in der Regel deutlich günstiger als die detaillierte Einzelabrechnung.
Auf allen Schiffen gilt: Beginn und Dauer des Segeltörns können individuell im Rahmen von einer bis maximal zwei Wochen abgesprochen werden. Es sind also auch Törns mit 8, 9, 10, 11, oder 12 Tagen Dauer möglich. Die minimale Dauer eines Törns beträgt 6 Tage. Der Wochentag des Törnbeginns ist frei wählbar. Es muss nicht unbedingt der Samstag sein.
Die Crew kann die Uhrzeit des An-Bord-Kommens am ersten Tag und des Von-Bord-Gehens am letzten Tag mit dem Skipper absprechen. Entsprechend der gewählten Uhrzeiten berechnen wir den ersten und den letzten Tag an Bord jeweils halb oder ganz.
Die Gestaltung des Törns wird zu Beginn gemeinsam mit dem Skipper besprochen. Dabei stehen die Wünsche, Interessen und Voraussetzungen aller Crewmitglieder im Vordergrund. Situationsbedingt (z. B. unvorhergesehene Wetterlage) kann es allerdings im Ausnahmefall während des Törns zu notwendigen Abweichungen vom Plan kommen, um die Sicherheit der Besatzung oder des Schiffes nicht zu gefährden. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Skipper.
Der Preis für die Hin- und Rückreise bis zur Törn-Starthafen ist nicht im Preis enthalten. Allerdings holen unsere Skipper die Crew bei Anreise mit dem Zug in der Bretagne am nächstliegenden TGV-Bahnhof kostenlos ab und bringen sie dort nach dem Törn auch wieder hin. Bei Anreise mit dem Auto können wir in allen Häfen einen sicheren, kostenlosen Parkplatz zur Verfügung stellen.
Buchungsanfrage und Buchung:
Bitte benutzen Sie für die Buchung unser Formular Buchung/Törnanfrage. Sie können uns auch direkt telefonisch kontaktieren, oder Sie schicken uns eine E-Mail mit Ihrem Törnwunsch an: sail@biskaya.de
Eine Törnanfrage eines Interessenten ist auf jeden Fall unverbindlich, auch dann, wenn dies über unser Buchungsformular geschieht. Nach Eingang der Törnbuchung antworten wir mit einer Buchungsbestätigung, die auch die Kontaktdaten des Skippers enthält und geben einige Tipps zur Törnvorbereitung. Ebenfalls bitten wir mit der Buchungsbestätigung um eine Anzahlung auf den Törnpreis. Die Buchung wird erst nach Eingang der Anzahlung für beide Seiten rechtlich bindend. Vor Eingang der Anzahlung können beide Seiten ohne weitere Verpflichtungen eine Buchung stornieren.
Stornierungen - Rücktrittsbedingungen:
Ausfall des Skippers oder der Yacht:
Muss der Törn von Seiten des Anbieters Sail-Atlantic storniert werden (z.B. Skipper erkrankt, Schiff nicht einsatzbereit) so kann
der Törnteilnehmer zwischen folgenden Möglichkeiten wählen: a) Erstattung der geleisteten Zahlungen oder b) Verschiebung des Törns auf einen anderen Zeitpunkt in terminlich gegenseitigem Einvernehmen, oder c) Törnteilnahme auf einem anderen Schiff.
Bei unvorhergesehenem Ausfall des Skippers oder seines Schiffes vor Törnbeginn bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz. Falls wir nicht in der Lage sind, gleichwertigen Ersatz bereit zu stellen, so werden den angemeldeten Seglern keinerlei Stornierungskosten in Rechnung gestellt. Bei bereits begonnenem Törn erstatten wir den Differenzbetrag entsprechend der Tageszahl der nicht erbrachten Leistung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Im Falle des Rücktritts des Mitseglers (Stornierung des Törns durch den/die Mitsegler) gelten die folgenden Regelungen: Storniert der Törnteilnehmer den Aufenthalt, so entstehen ihm folgende Kosten in Prozent der gesamten Törngebühr: Wird der Törn mehr als 24 Wochen vor Törnbeginn storniert, so ist die Stornierung gebührenfrei. 24 bis 12 Wochen vor Reiseantritt 20 %, 12 bis 8 Wochen vor Reiseantritt 30 %, 8 bis 4 Wochen vor Reiseantritt 50%, weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt 100 % der Törngebühr. Der ausgefallene Törnteilnehmer kann zur Vermeidung des Einbehalts eine Ersatzperson anbieten. Diese Ersatzperson kann allerdings vom Törnanbieter nur dann akzeptiert werden, sofern die Wünsche des Teilnehmers hinsichtlich des Törnprofils mit denen der bereits angemeldeten Törnteilnehmer übereinstimmen.
Entscheidet sich ein Crewmitglied während des Törns zu einer Verkürzung seines Bordaufenthaltes, so ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung eines Differenzbetrages, es sei denn, das Crewmitglied sorgt selbst für Ersatz in der Crew. Diese Ersatzperson wird allerdings nur vom Törnanbieter akzeptiert, sofern seine Törnwünsche in Termin und Gestaltung mit denen der bereits an Bord befindlichen Törnteilnehmer übereinstimmen.
Weitere wichtige Erklärungen:
Hinweise zu MEILENTÖRNS
Auf Wunsch der Crew segeln wir auch auf einigen Yachten sogenannte Meilentörns. Dies sind Segeltörns, bei denen es vorgesehen ist, eine vor dem Törn bestimmte Anzahl von Seemeilen während der geplanten Törndauer abzusegeln. Für den Erwerb von Segelscheinen ist dies oft notwendig. In einer Woche segeln wir in der Regel um die 300 Meilen. Auf Langfahrttörns auch mehr.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Skipper sich bei diesen Törns selbstverständlich darum bemühen, die angestrebten Seemeilen tatsächlich zu segeln, doch muss dies im Rahmen einer verantwortlichen Schiffsführung von der konkreten Wetterlage abhängig gemacht werden. Sollte die Wetterlage es nicht zulassen, den Törn in der geplanten Länge zu segeln, so besteht von Seiten der Crew kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Törngebühren. Gleiches gilt für den Fall, dass die Crew selbst nicht in der Lage ist, eine Segelwache mit ausreichender Kompetenz oder in gutem Gesundheitszustand zu bewältigen ( z.B. Seekrankheit, andere Krankheiten oder Verletzungen, Unfähigkeit zuverlässig Ruder zu gehen ...). Aus diesen Gründen geben wir vor dem Törn keine Garantie dafür, dass am Ende tatsächlich die angestrebten Seemeilen erreicht werden.
Verteilung der Aufgaben und Verantwortungen
Jeder Skipper ist unabhängig und selbstverantwortlich für die auf seinem Schiff gesegelten Törns. Der Ersteller dieser Internetseite SAIL - BRETAGNE - ATLANTIC (s. Impressum) tritt lediglich als Koordinator zwischen den Törninteressenten und dem jeweiligen Skipper auf.
Jeder Skipper ist darum bemüht, sowohl bei seglerischen Entscheidungen, als auch bei der allgemeinen Törngestaltung (Wahl der Häfen, Ankerplätze,...), die Wünsche der Crew zu berücksichtigen. Aufgrund seiner juristischen Stellung als Verantwortlicher für die Schiffsführung kann es jedoch im Falle einer Bedrohung für die Sicherheit des Schiffes oder der Besatzung notwendig werden, Sachentscheidungen zu treffen, die die Wünsche der Crew nicht berücksichtigen. Selbstverständlich ist der Skipper auch in diesem Fall verpflichtet, der Crew eine einsichtige Begründung für seine Entscheidung zu geben.
Die Crew vereinbart mit dem Skipper zu Törnbeginn eine sinnvolle Verteilung der Aufgaben an Bord, insbesondere auch hinsichtlich der Arbeiten in der Pantry und der Reinigung des Schiffes. Unsere Segelyachten sind kein Hotelbetrieb! Der Skipper ist kein Steward. Es gibt keinen Zimmerservice. Jeder Mitsegler sollte darauf achten, dass seine Sachen ordentlich verstaut sind und nicht andere Mitsegler stören, oder die Abläufe beim Segeln gestört werden.
Weitere Haftungsfragen
Wenngleich alle Aktivitäten bei Sail-Atlantic unter Berücksichtigung der üblichen Sicherheitsvorschriften durchgeführt
werden, empfehlen wir dennoch unseren Törnteilnehmern, selbständig eine Unfallversicherung abzuschließen. Sail-Atlantic übernimmt keinerlei Haftung für
Personen- oder Sachschäden, die den Teilnehmern oder Dritten während des Törns entstehen. Die Buchung eines Segeltörns bei Sail-Atlantic ist dem juristischen
Inhalt nach kein Beförderungs- oder Pauschalreisevertrag.
Unsere Yachten sind Vollkasko versichert und unsere Skipper Haftpflicht versichert. Das Crewmitglied haftet jedoch für von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Eine Segelyacht ist kein Hotelbetrieb. Daher wird von allen Crewmitgliedern eine sportlich-faire Grundhaltung im Hinblick auf die Verteilung der Aufgaben an Bord erwartet. Da bis zu 3 (auf manchen Schiffen max. 4 ) Personen die Crew bilden, ist Rücksichtnahme ebenso notwendig wie Einfühlungsvermögen. Dies gilt natürlich auch für den Skipper!
Die Kojenverteilung wird zu Törnbeginn unter Berücksichtigung der Interessen aller Crewmitglieder mit dem Skipper besprochen. In der Regel hat der Skipper seine eigene Koje oder Kabine, die nicht der Crew zur Verfügung steht. Bitte schauen Sie sich auf der Website der gewählten Yacht den Plan der Raumaufteilung unter Deck an.
Gesundheit der Crew
Durch Anmeldung zur Teilnahme an einem Törn versichert der Törnteilnehmer, dass er schwimmen kann und gesundheitlich und psychisch den Belastungen eines Küsten- oder Hochsee-Segeltörns gewachsen ist. Sollte der Törnteilnehmer Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung haben, so ist vor Törnbeginn ein Arztbesuch notwendig und der Skipper zu informieren. Über alle gesundheitlichen Risiken, die dem Törnteilnehmer im Hinblick auf den Segeltörn bekannt sind, ist der Skipper vor Törnbeginn in Kenntnis zu setzen.
Alle unsere Crewmitglieder - genauso wie unsere Skipper - müssen mindestens 2 Wochen vor Törnbeginn vollständig (d.h. mindestens 3x) gegen Covid-19 mit einem staatlich anerkannten Impfstoff geimpft sind.
Mit der Anmeldung bestätigt der Törnteilnehmer, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese anzuerkennen.
Alle Texte und Fotos auf der Website www.sail-bretagne-atlantic.eu sind vom Unterzeichnenden (s.u.) selbst angefertigt und dürfen weder in der Struktur, noch in den Inhalten ohne unser Einverständnis übernommen, kopiert oder irgendwie weiterverwendet werden.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Törnanbieter ist VANNES in Frankreich.
* "Association de Navigateurs Germanophones et Francophones SAIL ATLANTIC", gegründet nach dem französischen Gesetz "Association Loi 1901" unter der Registriernummer: W 563002925 in Vannes
Thérèse Collet (Trésorière)
7, Kerhouet-St. Maur
F- 56370 Sarzeau
*
Den gesetzlichen Rahmen dieses Törnangebotes bildet die französische Vereinigung "ASSOCIATION DE NAVIGATEURS GERMANOPHONES ET FRANCOPHONES" - Kurzname SAIL- ATLANTIC - gegründet nach dem französischen Assoziationsgesetz vom 1. Juli 1901 mit der Registriernummer W 563002925 in Vannes in der Bretagne. Ziel dieser Vereinigung ist es, einen maritimen, sportlich-kulturellen und menschlichen Austausch zwischen deutschsprachigen und französischsprachigen Seglern im Rahmen gemeinsamer Segeltörns zu organisieren. Die Skipper sind Mitglieder dieser Vereinigung.
Mitsegler, die unser Törnangebot nutzen, werden für die Dauer des Törns vorübergehend Mitglied dieser Vereinigung. Die einmalig pro Törn zu zahlende Mitgliedsgebühr beträgt fünf Euro und ist bereits im Törnpreis enthalten. Es ergeben sich aus dieser Mitgliedschaft für den Mitsegler keinerlei Verpflichtungen, die über die Törnteilnahme und die Einhaltung unserer Teilnahmebedingungen hinausgehen. Die für den Törn vom Teilnehmer zu zahlenden Summen sind Kostenbeteiligungen und dienen der Deckung der für eine Hochseeyacht erheblichen Unterhaltskosten (Jahres-Liegeplatz, Versicherung, technische Instandhaltung, Rücklagen für größere Ausgaben wie Motor und Segel, Wertverlust). Sie dienen nicht zur Erzielung eines Gewinns. Es handelt sich also bei unserem Törnangebot nicht um kommerzielle Chartertörns im üblichen Sinn.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Törnanbieter ist VANNES in Frankreich.